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   BGH, 25.10.1960 - 1 StR 416/60   

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https://dejure.org/1960,2483
BGH, 25.10.1960 - 1 StR 416/60 (https://dejure.org/1960,2483)
BGH, Entscheidung vom 25.10.1960 - 1 StR 416/60 (https://dejure.org/1960,2483)
BGH, Entscheidung vom 25. Oktober 1960 - 1 StR 416/60 (https://dejure.org/1960,2483)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Begriffsmerkmal der "Körperverletzung mittels einer das Leben bedrohenden Behandlung" im Sinne des § 223a Strafgesetzbuch (StGB) a.F. - Kenntnis der Umstände der "das Leben bedrohenden Behandlung" im Sinne des § 223a StGB a.F. - Voraussetzungen der Anordnung einer ...

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 29.02.1952 - 1 StR 767/51
    Auszug aus BGH, 25.10.1960 - 1 StR 416/60
    Doch muß der Täter diese Umstände auf jeden Fall kennen, zum mindesten mit ihnen rechnen (BGHSt 2, 160, 163).
  • BGH, 13.10.1955 - 3 StR 322/55

    Augenscheinseinnahme - Tatrichter - Beweisgegenstand - Beweis - Entkräftung von

    Auszug aus BGH, 25.10.1960 - 1 StR 416/60
    Zwar mag der Tatbestand des § 223 a StGB auch dann zu bejahen sein, wenn der Täter die ihm bei der Tat bekannten Umstände, in denen das Gericht die lebensgefährdende Behandlung findet, nicht im gleichen Sinne gewertet hat (so RG JW 1932, 3350 Nr. 20, anders BGH 3 StR 322/55 vom 13. Oktober 1955 vgl. MDR 56, 526).
  • BGH, 23.06.1964 - 5 StR 182/64
    Sie entspricht der Rechtsansicht, die das Reichsgericht in den Urteilen RGSt 17, 279 und JW 1925, 973 Nr. 24, das Reichsmilitärgericht RMG 8, 174 und auch schon der Bundesgerichtshof in seinen Urteilen BGHSt 2, 160, 163 und 1 StR 416/60 vom 25. Oktober 1960 vertreten hat, widerspricht allerdings einer gegenteiligen Meinung, dieser in den Urteilen 3 StR 322/55 vom 13. Oktober 1955 - bei Dallinger MDR 1956, 526 - und 2 StR 203/57 vom 29. Mai 1957 geäußert hat.
  • BGH, 12.02.1969 - 2 StR 40/69

    Definition einer das Leben gefährdenden Behandlung im Tatbestand der gefährlichen

    Erforderlich ist, daß der Täter die Umstände, aus denen sich die Lebensgefährdung ergibt, kennt oder zumindest mit ihnen rechnet und sie in Kauf nimmt (BGHSt a.a.O.; 19, 352; BGH Urteil vom 25. Oktober 1960 - 1 StR 416/60).
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